argaiv1816
Für Sie arbeiten wir eng mit den umliegenden Städten und Gemeinden zusammen.
Wir sind informiert, welche Anforderungen für den Bereich gelten, in dem Ihr Baum gefällt werden soll.
Um Schadensersatzansprüche und Strafzahlungen nach unerlaubten Fällungen geschätzter Bäume zu vermeiden, empfehlen wir eine Fällung orientiert an den jeweiligen Satzungen Ihres Wohnortes.
Gerne erstellen wir für Sie eventuell erforderliche Lageskizzen, machen Fotos und stellen dementsprechende Anträge in Ihrem Namen.
Unser Einsatzgebiet:
Moers* |
Rheinhausen* |
Kamp-Lintfort |
Neukirchen-Vluyn** |
Rheurdt* |
Alpen* |
Rheinberg* |
Baerl* |
Issum |
Geldern* |
Sevelen |
Kerken* |
* Fällgenehmigungen erforderlich bei bestimmten Bäumen ** Teilweise Plan geschätzter Bäume vorhanden
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